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Das Planungsbüro Betzler ist Ihr erfahrener Partner in der Projektierung von Gewerbebauten, Wohnanlagen aller Art, Einzel- und Reihenhäuser sowie Neugestaltung von Innen- und Aussenanlagen. Wir planen als Architekturbüro gerne dem Zeitgeist entsprechend helle lichtdurchflutete Neubauten, wie aber auch sorgfältige Renovationen und Sanierungen von erhaltenswerten bestehenden Gebäuden.
Geografisch ist die Region Norddeutschland - speziell die Hansestadt Hamburg - das regionale Terrain für unsere Architektur. Wir leisten jedoch als Architekten gerne auch an anderen Orten weltweit unseren Beitrag zur zeitgenössischen Architektur oder tragen zum Erhalt von wertvoller alter Substanz im Bereich der bestehenden Immobilien bei.
Wir bieten Ihnen - als Käufer, Verkäufer, potenzieller Bauherr oder Behörde - eine kompetente Erstberatung unabhängig von Art und Grösse des Objekts zum Fixpreis an. Auf Basis der gewonnenen Informationen können Sie dann in Ruhe entscheiden, in welcher Art Ihr weiteres Engagement sinnvoll ist.
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Hochbau
Diese Architekten befassen sich h mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die an und über der Oberfläche liegen.
Tiefbau
Hier befasst man sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die an oder unter der Oberfläche liegen, zum Beispiel Straßenbau, Kanalisations-, U-Bahn- und Rohrleitungsbau.
Städtebau
Beschäfttigt sich nicht direkt mit der Erstellung von Bauwerken, sondern mit Ensembles, Siedlungen oder öffentlichen Räumen. Städtebau ist damit der gestalterische Teil der Stadtplanung.
Innenarchitektur
Unter Innenarchitektur versteht man das Planen und Umsetzen einer Gestaltung von Innenräumen
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Landschaftsarchitektur
Unter Landschaftsarchitektur im speziellen Sinne ist die Planung zu verstehen, die nicht Gebäudearchitektur betrifft; sondern den Freiraum i.S. von "nicht bebautem Raum", s.a. Freiraumplanung.
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Entwurfsplanung ist eine bestimmte Phase der Planungstätigkeit, meist von Architekten und Ingenieuren, in der ein konkretisierter Lösungsvorschlag zu einer komplexen technischen, künstlerischen oder baulichen Aufgabenstellung ausgearbeitet wird.
Ziel der Entwurfsplanung ist es, alle projektspezifischen Problemstellungen zu berücksichtigen und so ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept zu erhalten.
Im Gegensatz zum "Entwerfen" ist der Begriff der Entwurfsplanung relativ genau definiert. Welche Leistungen im einzelnen dazu gehören, wird in Deutschland in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Die Entwurfsplanung gilt in diesem Zusammenhang als Leistungsphase 3 und stellt, aufbauend auf der Vorplanung, das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar. Die Entwurfsplanung wird meist nach deren Fertigstellung nochmals mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet die Entwurfsplanung die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung. Noch weiter ausgearbeitet wird die Planung in der späteren Ausführungsplanung.
In der HOAI wird auch detailliert festgelegt, welche Anforderungen bezüglich Darstellung und Planungstiefe eine Entwurfsplanung zu erfüllen hat. Diese unterscheiden sich bezogen auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Gebäude, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung).
Bei der Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten beispielsweise umfasst die Leistungsphase Entwurfsplanung nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 HOAI folgende Grundleistungen:
Inhalte der Entwurfsplanung:
Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens; bei Freianlagen: im Maßstab 1:500 bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen
Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Kostenberechnung nach DIN276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
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Bauantrag
In der Regel bedarf es zur Errichtung eines Bauwerkes der Baugenehmigung, deren Erlangung der Bauantrag dient. Die Einzelheiten regelt die einschlägige Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Bauantragsformulare werden von vielen Behörden (Landratsämter, Gemeinden, und Stadtverwaltungen) zum Download bereitgestellt.
Bauleitung
Die Bauleitung ist die Kommunikationschnittstelle zwischen Bauherr, beauftragter Firma und trägern Öffentlicher Belange. Entscheidungsträger an der Baustelle
Kann vom Bauherr (dann meisst der Architekt) oder der Firma (dann Klassisch ein Polier/Schachtmeister bei größen vorhaben ein Bautechniker bzw. Bauingenieur) eingesetzt werden.
Baukultur
Unter Baukultur versteht man die Herstellung von gebauter Umwelt und den Umgang damit. Baukultur – nicht zu verwechseln mit Baukunst – bezeichnet also nicht nur die Architektur, sondern alles Gebaute: Brücken, Straßen, Tunnel, Verkehrsbauten. Das Thema betrifft nicht nur die professionellen Planer, sondern alle Menschen, die mit der gebauten Umwelt konfrontiert werden. Auch die Verantwortung für die Qualität der gebauten Umwelt liegt nicht allein bei den Fachleuten, sondern ist eine gesamtgesellschaftliche.
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